Rechtsanwalt Damian Wypior

 

Kündigung und Kündigungsschutzverfahren, Abmahnung, Lohnabrechnung, Abfindung, Arbeitszeugnis etc. sind wichtige Bereiche der arbeitsrechtlichen Tätigkeit. Gerne berate und vertrete ich Sie bei der Wahrnehmung Ihrer Arbeitnehmerrechte. 

Nicht immer lässt sich der Konflikt mit dem Arbeitgeber friedlich lösen und es muss das Arbeitsgericht einbezogen werden. Der Arbeitsgerichtsprozess wird durch wirksame Klageerhebung in Gang gesetzt. Die Klage muss bei dem zuständigen Arbeitsgericht eingereicht werden. Nach der Klageerhebung bestimmt das Gericht einen baldigen Termin zur Güteverhandlung, bei dem das Gericht (ein Berufsrichter) den Sachverhalt mit den Parteien erörtert, auf wichtige rechtliche Gesichtspunkte und die richtige Antragstellung hinweist und versucht, eine gütliche Einigung der Parteien zu erreichen. Kommt es zu keiner Einigung, weist das Gericht die Parteien darauf hin, was sie noch vortragen müssen und bestimmt üblicherweise einen weiteren Termin zur Verhandlung des Rechtsstreits vor der Kammer des Arbeitsgerichts (ein Berufsrichter und zwei ehrenamtliche Richter). 

In der Kammerverhandlung wird der Sach- und Streitstand noch einmal eingehend erörtert. Wenn Tatsachen zwischen den Parteien streitig sind, werden Beweise erhoben, z.B. Zeugen vernommen und Urkunden vorgelegt. Auch in dieser Verhandlung ist eine gütliche Einigung noch möglich. Kommt keine Einigung zustande, entscheidet die Kammer und verkündet ein Urteil. 

Die Rechtsanwaltskosten werden im Verfahren vor dem Arbeitsgericht nicht erstattet; diese trägt daher jede Partei selbst ohne Rücksicht auf den Ausgang des Verfahrens. Der Ausschluss der Kostenerstattung gilt hingegen nicht im Berufungs- und Revisionsverfahren vor dem Landesarbeitsgericht und dem Bundesarbeitsgericht; dort hat die unterliegende Partei auch die Anwaltskosten der obsiegenden Partei zu erstatten. 

Für Personen mit geringem Einkommen besteht die Möglichkeit, auf Antrag Prozesskostenhilfe zu erhalten, wenn die Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung hinreichende Aussicht auf Erfolg bietet und nicht mutwillig erscheint. Die Bewilligung kann zur gänzlichen Befreiung von Kosten führen oder eine Ratenzahlung ermöglichen. 

Die Kostenbelastung kann auch durch eine Rechtsschutzversicherung aufgefangen werden.

Gerne berate und vertrete ich Sie unter anderen bei folgenden Themen:  

Abfindung, Abmahnung, Arbeitsentgelt, Arbeitsgericht, Arbeitspapiere, Arbeitsunfall, Arbeitsvertrag, Arbeitszeit, Arbeitszeugnis, Aufhebungsvertrag, Beendigung des Arbeitsverhältnisses, Dienstreise, Dienstwagen, Freizeitausgleich, Haftung, Insolvenz, Krankheit, Kündigung, Kündigungsfristen, Kündigungsschutzklage, Probezeit, Überstunden, Urlaub, Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld und Zeugnis.

 

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