Rechtsanwalt Damian Wypior

 

Verfügen Sie über eine Rechtsschutzversicherung, sollten Sie den Rechtsanwalt gleich zu Beginn darüber informieren und die Versicherungspolice sowie den Text der Allgemeinen Bedingungen für die Rechtsschutzversicherung zur Hand haben. Die sogenannte Deckungszusage, also die Erklärung der Kostenübernahme durch die Rechtsschutzversicherung, holt entweder der Versicherungsnehmer selbst oder der Rechtsanwalt ein. Dieser schildert der Rechtsschutzversicherung dann bereits kurz den Sachverhalt und hat vorher geprüft, ob überhaupt ein Rechtsschutzfall vorliegt. Wenn für Ihre Angelegenheit Deckungszusage erteilt wurde, werden von der Rechtsschutzversicherung sämtliche notwendigen Kosten, darunter Rechtsanwaltskosten und Gerichtskosten, gezahlt. Haben Sie aber mit der Versicherung eine Selbstbeteiligung (häufig 150-250 Euro) vereinbart, dann müssen Sie bis zu diesem Betrag die entstehenden Kosten selbst tragen.

Wichtig: Auch bei Rechtsschutzversicherungen gilt die freie Anwaltswahl. Empfiehlt die Rechtsschutzversicherung einen Rechtsanwalt, ist man keinesfalls daran gebunden, sondern kann immer den Rechtsanwalt seines Vertrauens beauftragen. 

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