Unter der Bezeichnung Vertragsrecht werden diejenigen Regeln zusammengefasst, die das Zustandekommen und die Wirkungen von Verträgen (beispielsweise Kaufvertrag, Darlehensvertrag, Dienst- und Werkvertrag, etc.) regeln.
Gerne berate und vertrete ich Sie unter anderen bei den folgenden Frage- und Problemstellungen:
- Kauf eines PKW (Neuwagenkauf, Gebrauchtwagenkauf)
- Mängel- bzw. Gewährleistungsausschluss beim Kauf eines Kfz
- Mängelrechte (Gewährleistung): Neulieferung, Reparatur, Rücktritt vom Vertrag, Minderung des Kaufpreises, Schadensersatz
- Garantie
- Widerrufsrecht (beispielsweise Widerruf von im Internet oder am Telefon geschlossenen Verträgen, von Kreditkäufen etc.)
- Anfechtung von Verträgen (beispielsweise bei arglistiger Täuschung oder arglistigem Verschweigen)
- Miete, Kaution, Kündigung des Mietvertrags, Räumung bzw. Räumungsklage
- Geltendmachung und Abwehr von Forderungen (Geldforderungen, Erfüllungsansprüche)