Im Strafrecht geht es um die Frage, ob jemand für eine Tat bestraft werden soll. Es kommen Geld- oder Freiheitsstrafe in Frage. Ob Sie eine Vorladung, Strafbefehl, Anklage oder Ladung zur Hauptverhandlung bekommen haben; als oberstes Gebot gilt erst einmal: Nichts sagen!!! Zunächst wird es meist sinnvoll sein, Akteneinsicht zu beantragen und die weitere Vorgehensweise erst nach Auswertung der Ermittlungsakten abzustimmen. Zu einer Beschuldigtenvernehmung sollten Sie daher ohne Rücksprache mit einem Rechtsanwalt nicht hingehen.
Das Zivilrecht regelt die Rechtsverhältnisse der Bürger untereinander. Darunter fallen fast alle Rechtsfragen des Alltags (beispielsweise Schadensersatz aus Verkehrsunfällen, Ansprüche aus Verträgen etc), da die meisten Probleme aus Rechtsverhältnissen zwischen natürlichen Personen oder zwischen Verbrauchern und Unternehmen entstehen. Oft haben die zivilrechtlichen Ansprüche auch arbeitsrechtlichen Bezug.
Im Zivilprozess fallen Rechtsanwaltsgebühren und Gerichtskosten an. Wenn man gewonnen hat, hat man in der Regel einen Kostenerstattungsanspruch gegen den Prozessgegner. Für Personen mit geringem Einkommen besteht die Möglichkeit, auf Antrag Prozesskostenhilfe zu erhalten, wenn die Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung hinreichende Aussicht auf Erfolg bietet und nicht mutwillig erscheint. Die Bewilligung kann zur gänzlichen Befreiung von Kosten führen oder eine Ratenzahlung ermöglichen. Die Kostenbelastung kann auch durch eine Rechtsschutzversicherung aufgefangen werden.